Das bayerische Kabinett hat heute den Entwurf zur Novellierung des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes beschlossen und damit auch den Zugriff des Verfassungsschutzes auf die Telekommunikations- und Standortdaten der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung. Bei der ersten Präsentation zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung fragten wir Bundesjustizminister Heiko Maas, ob denn der Verfassungsschutz Zugriff auf die Vorratsdaten bekommen würde:
netzpolitik.org: Also der Verfassungsschutz kriegt keinen Zugriff?
Maas: Der Verfassungsschutz, das Verfassungsschutz-Amt ist in dem Gesetz nicht vorgesehen für einen Zugriff nach den Regeln, die wir in diesem Gesetz vorschlagen werden.
Wir haben seinerzeit schon darauf hingewiesen, dass die Antwort ein Taschenspielertrick ist und vernebelt, dass ein solcher Zugriff über andere Gesetze einfacher gestaltet würde. Die Vorratsdatenspeicherung ist beschlossen, aber noch nicht in Kraft. Das hindert das bayerische Kabinett nicht daran, heute bereits den Zugriff des Verfassungsschutzes auf die Vorratsdaten im Rahmen der Reform des Verfassungsschutzgesetzes zu beschließen:
Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann.
Bild: Metropolico.org. Lizenz: Creative Commons BY-SA 2.0.
Neu ist die Befugnis des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz, künftig auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung zuzugreifen. Herrmann: „Es kann nicht sein, dass unsere Nachrichtendienste weniger wissen als Polizei und Strafverfolgungsbehörden. Ich bin der Ansicht, dass die vom Bundestag beschlossenen gesetzlichen Grundlagen diese Möglichkeit jetzt auch für den Verfassungsschutz eröffnen. Bayern ist daher das erste Bundesland, das die Vorratsdatenspeicherung für den Verfassungsschutz einführt. Wir setzen damit ein klares politisches Signal und fordern, dass auch der Bund und die anderen Länder diesem Beispiel folgen.“
Das ist der Anfang vom Dammbruch. Und das ist genau die Argumentation, die von den Überwachungs-Hardlinern wie dem bayerischen Innenminister Joachim Herrmann zu erwarten war und – ganz umumwunden – die Arbeit der Polizei mit der Arbeit der Geheimdienste gleichzusetzen versucht.